Reglement

Teilnahmeberechtigung

Bei den 31. Internationalen Wirtschaftsfilmtagen können Unternehmensfilme aller Art sowie Dokumentationen und Reportagen zum Thema Wirtschaft eingereicht werden, die in den Jahren 2022 bis 2024 produziert bzw. veröffentlicht wurden/werden. Teilnahmeberechtigt sind Produktionen aus folgenden Ländern bzw. Regionen: Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Südtirol. Die Festivalsprache ist Deutsch.

Zur Teilnahme eingeladen sind Filmemacher, Filmproduzenten, Auftraggeber, Agenturen, Fernsehsender, Filmhochschulen sowie Studierende.

Der Einreicher muss über alle notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte am eingereichten Werk verfügen oder die Erlaubnis haben, es zu verwenden. Die Internationalen Wirtschaftsfilmtage haften nicht für Urheberrechtsverletzungen seitens des Teilnehmers.

Bitte beachten Sie, dass Produktionen, die bereits bei einer früheren Ausgabe der Internationalen Wirtschaftsfilmtage eingereicht wurden, nicht zur Teilnahme an einer weiteren Ausgabe berechtigt sind.

Einreichphase

Einreichungen zur 31. Festivalausgabe sind ab Mitte November 2023 möglich.

Die Einreichphase endet am 9. Februar 2024.

Online-Anmeldeformular

Für jeden Beitrag muss ein Online-Anmeldeformular über das elektronische Einreichtool in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Die eingereichten Filme werden auch in anderen Sprachen akzeptiert. In diesem Fall muss der Film jedoch Deutsch oder Englisch untertitelt werden oder ein Transkript für die Jury zur Verfügung gestellt werden.

Die Einreichung kann zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet und vervollständigt werden. Eine Produktion kann dabei gleichzeitig in mehreren Kategorien eingereicht werden.

Die Internationalen Wirtschaftsfilmtage behalten sich das Recht vor, falsch kategorisierte Beiträge nach Rücksprache in dafür besser geeignete Kategorien zu verschieben.

Format und Medium

Filme müssen über das Online-Einreichtool hochgeladen werden und sollten die folgenden Spezifikationen aufweisen:

Format: .mp4 oder .mov
Auflösung: 1280×720 oder 1920×1080

Zudem besteht die Möglichkeit, die Produktion digital an das Festivalbüro zu senden (z. B. per Downloadlink oder WeTransfer), an info@wirtschaftsfilmtage.com.

Der Einreicher ist für die technische Qualität des Films verantwortlich.

Teilnahmegebühr

Einzeleinreichung:
Der Teilnahmebeitrag beträgt 295 € für die erste Einreichung/Kategorie und 265 € für jede weitere Einreichung/Kategorie.

Studierende zahlen nur 100 € pro Einreichung in der Kategorie Studentenfilme (Studienbestätigung erforderlich).

Serieneinreichung:
Eine Serieneinreichung kostet 790 € pro Kategorie.

Alle Angaben zzgl. 20 % USt. für Einreicher aus Österreich. Teilnehmer aus EU-Ländern müssen ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, um eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu erhalten.

Zahlung

Zahlungen können entweder per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal erfolgen.

Bitte vergewissern Sie sich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen zur Rechnung und zu den Kategorien korrekt sind. Für jede weitere Änderung nach Rechnungsausstellung wird eine zusätzliche Gebühr von 25 € erhoben.

Sollten vom Einreicher bereits eingereichte Beiträge zurückgezogen werden, so werden die Teilnahmekosten nicht rückerstattet.

Jury und Juryprozess

Die internationale Jury ist unabhängig. Sie setzt sich aus Fachleuten aus der Wirtschaft und der Film- und Agenturbranche aus den teilnehmenden Ländern zusammen.

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar.

Alle eingereichten Beiträge werden von einer Vorjury sorgfältig evaluiert.
Nominierte Beiträge erhalten in jedem Fall eine silberne Victoria und werden der Hauptjury und dem Fachpublikum bei der Veranstaltung am 25. April 2024 vorgeführt. Die Projektverantwortlichen haben dabei die einzigartige Möglichkeit, dem Screening beizuwohnen und Fragen der Jury und des Fachpublikums zu beantworten. Die Hauptjury hat im Zuge der öffentlichen Jurysitzung die Möglichkeit, diese Beiträge zu einer goldenen Victoria aufzuwerten.

Awards

In den Kategorien A bis U und der Kategorie W kann die Jury silberne und goldene Victoria-Trophäen vergeben.
Es gibt keine vorgegebene Anzahl von Gewinnern in einer Kategorie, daher können mehr als eine Gold- und Silber-Trophäe, oder auch keine Trophäe, in einer Kategorie vergeben werden.

Die Gewinner der Production Arts & Crafts Kategorien erhalten eine schwarze Victoria-Trophäe. In diesen Kategorien wird nur eine Produktion innerhalb jeder Kategorie mit einem Award ausgezeichnet. Bei Gleichstand behält sich die Jury vor, innerhalb einer Kategorie mehrere schwarze Trophäen zu vergeben.

Aus den Gewinnern aller goldenen Victorias wählt die Jury den „Grand Prix Victoria“.

Im Gewinnfall erhält die Trophäe und das Gewinndiplom jeweils der Anmelder/Einreicher. Zusätzliche Victoria-Trophäen und Diplome können jederzeit erworben werden.

Preisträgerbekanntgabe und Preisverleihung

Alle Preisträger werden nach den Jurysitzungen Anfang März 2024 informiert. Welcher Award (Gold, Silber, Schwarz oder Grand Prix) gewonnen wurde, wird erst im Rahmen der Preisverleihung in Wien am 25. April 2024 bekanntgegeben.

Sollte es nicht möglich sein, persönlich an der Preisverleihung teilzunehmen, werden die Trophäe und das Diplom per Post bzw. Paketdienst übermittelt, wobei die Versand- und Verpackungskosten sowie etwaige Zollgebühren vom Empfänger zu tragen sind.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preisverleihung aufgrund höherer Gewalt, wie beispielsweise behördliche Anordnungen, Unwetter, Terrordrohung, Feuer oder sonstiger vom Veranstalter nicht verschuldeter Gründe, abzusagen.

Promotion und Nutzungsrechte

Im Gewinnfall wird von Filmservice International eine gesondert abzuschließende Nutzungsvereinbarung für die Vorführung des Beitrages bei der Preisverleihung, dem Streaming im Internet etc. getroffen.

Die Festivalorganisation hat das Recht, Angaben der Gewinner für Werbezwecke im Rahmen des Festivals zu nutzen.

Der Einreicher erklärt sich damit einverstanden, die Internationalen Wirtschaftsfilmtage von allen Kosten oder Auslagen aus etwaigen Ansprüchen freizuhalten und trägt alle Kosten für anfallende Urheberrechtsabgaben, Gewerkschaftsbeiträge usw., die durch die Veröffentlichung des eingereichten Werks entstehen können.

 

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!